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   BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07   

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https://dejure.org/2007,17832
BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07 (https://dejure.org/2007,17832)
BVerfG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07 (https://dejure.org/2007,17832)
BVerfG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 2 BvR 1253/07 (https://dejure.org/2007,17832)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer körperlichen Misshandlung bei Fesselung und Zurücklassung des Opfers in diesem Zustand

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; StGB § 223; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 104 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 354 Abs. 1a; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsfolgenentscheidung des Revisionsgerichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07
    Nach dem Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2007 ist im Hinblick auf die Gewährung rechtlichen Gehörs ein schriftliches Anhörungsverfahren als verfassungsrechtlich ausreichend erachtet worden (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 u.a. -, Abs.-Nr. 98), sodass dem Beschwerdeführer mit der durchgeführten mündlichen Verhandlung in Anwesenheit seines Verteidigers trotz seiner Abwesenheit in verfassungsrechtlich genügendem Maße rechtliches Gehör gewährt worden ist.

    Es ist weder vorgetragen noch sonst erkennbar, dass der Bundesgerichtshof auf der Grundlage eines lückenhaften oder sonst korrekturbedürftigen Sachverhalts entschieden hätte (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 u.a. -, Abs.-Nr. 81 f., 92).

    Schließlich ist der Bundesgerichtshof auch der aus dem Grundsatz eines rechtsstaatlichen und transparenten Strafverfahrens fließenden Begründungspflicht nachgekommen (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05 u.a. -, Abs.-Nr. 103).

  • BGH, 14.03.2007 - 2 StR 606/06

    Schwerer Raub (minder schwerer Fall; geringes Alter des Täters); Strafzumessung

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2007 - 2 StR 606/06 -,.
  • BGH, 27.08.1992 - 1 StR 523/92

    Strafbarkeit einer nachträglichen Billigung einer Körperverletzung durch einen

    Auszug aus BVerfG, 14.08.2007 - 2 BvR 1253/07
    Dem steht im Übrigen nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. August 1992 - 1 StR 523/92 - entgegen.
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